Wie viele Stunden müssen Sie pro Woche in einem 520 Euro Job arbeiten? Erfahren Sie jetzt, wie viel Zeit Sie investieren müssen!

Stunden pro Woche beim 520 Euro Job

Hallo! Heute möchte ich dir erklären, wie viele Stunden bei einem 520 Euro Job pro Woche gearbeitet werden müssen. In der Regel ist es so, dass man an maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten muss. Das ist jedoch nur eine Richtlinie und du musst nicht unbedingt auf diese Anzahl an Stunden beschränkt sein. Ich werde dir nun erklären, wie du entscheiden kannst, wie viele Stunden du in einem 520 Euro Job arbeiten möchtest.

Das kommt ganz darauf an, wie viel du verdienen willst. Normalerweise liegt die maximale Arbeitszeit pro Woche bei einem Minijob bei 20 Stunden. Aber du kannst natürlich auch weniger arbeiten, wenn du nicht so viel verdienen willst. Es liegt also ganz an dir!

Minijob: Flexible Arbeitszeiten seit 2013 – Einhaltung gesetzlicher Regeln

Du hast einen Minijob und fragst Dich, wie lange Du pro Woche arbeiten darfst? Seit Januar 2013 gibt es keine feste Regelung mehr: Du kannst Deine Arbeitszeit flexibel einteilen. Damit hast Du die Freiheit, Deine Arbeit nach Deinen eigenen Bedürfnissen und Wünschen zu gestalten. Bis Januar 2013 galt ein Obergrenze von 15 Stunden pro Woche. Heute kannst Du beliebig viel arbeiten, solange Du die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen einhältst. Denke aber auch daran, dass zu viel Arbeit auch zu Erschöpfung und Stress führen kann. Überlege Dir also gut, wie viel Arbeit Du Dir zumuten möchtest.

Maximal 43 Stunden pro Monat: Beschäftigung von Minijobbern ab 2022

Klar ist, dass du als Arbeitgeber deine Mitarbeitenden per Minijob beschäftigst. Seit Oktober 2022 gilt jedoch, dass sie maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, um nicht sozialversicherungspflichtig zu werden. Das ergibt sich daraus, dass du pro Monat maximal 520 Euro an deine Mitarbeitenden zahlen darfst. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro bedeutet das, dass sie nicht mehr als 43,33 Stunden arbeiten können. Es ist daher wichtig, dass du als Arbeitgeber darauf achtest, dass deine Mitarbeitenden diese Stunden nicht überschreiten.

Arbeitszeitgesetz: 8 Stunden/Tag & Pausen einhalten

Gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit pro Tag nicht mehr als 8 Stunden betragen. Dieses Gesetz schützt die Arbeitnehmer*innen vor zu hoher Belastung und schreibt gleichzeitig eine angemessene Erholungsphase vor. Daher ist es wichtig, dass du deine tägliche Arbeitszeit im Blick hast und nicht über 8 Stunden hinausgehst. Überschreitest du die 8 Stunden, dann kannst du ein Bußgeld erhalten. Außerdem solltest du darauf achten, dass die Pausenzeiten eingehalten werden. Nach der Arbeitszeitgesetzgebung ist eine Pause von mindestens 30 Minuten nach 6 Stunden Arbeit zu machen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer*innen, egal welcher Branche sie angehören. Somit kannst du sichergehen, dass du auch wirklich ausreichend Erholungspausen einhältst und deine Gesundheit nicht gefährdest.

Geringfügig Entlohnte: 43Std/Monat Prüfen & Aktuelle Richtlinien Beobachten

Du musst als Arbeitgeber bei geringfügig entlohnten Beschäftigten den Grenzbetrag von 520 Euro im Monat prüfen. Dies entspricht einer Maximalstundenzahl von 43,333 Stunden pro Monat, was 43 Stunden und 20 Minuten entspricht. Da die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet haben, ist es wichtig, dass du frühzeitig anstehende Arbeitsverträge anpasst. So stellst du sicher, dass du die gesetzlichen Vorgaben einhältst und unangenehme Konsequenzen vermeidest. Achte also darauf, dass du immer die aktuellen Richtlinien im Blick hast!

 520 Euro-Job pro Woche Stundenanzahl

Teilzeitjob oder Minijob? Wie du Arbeitsverhältnisse unterscheidest

Du arbeitest gerade 15 Stunden pro Woche und fragst dich, ob das ein Teilzeitjob oder ein Minijob ist? Es kommt darauf an, ob es sich bei deiner Arbeit um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder einen Minijob handelt. Wenn du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehst, ist das ein Teilzeitjob – auch wenn du nur 15 Stunden pro Woche arbeitest. Bei einem Minijob sieht es hingegen anders aus. Hier liegt die Grenze bei zehn Stunden – und dein Arbeitgeber muss deine Einkünfte in Höhe von 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr angeben. Wenn du mehr als zehn Stunden pro Woche arbeitest, kannst du nicht mehr als Minijobber bezeichnet werden.

Es gibt aber auch eine Ausnahme: Ein sogenannter Midijob. Hier liegt die Grenze bei 20 Stunden pro Woche, aber dein Arbeitgeber muss deine Einkünfte in Höhe von 850 Euro im Monat oder 10.200 Euro im Jahr angeben. Wenn du nur 15 Stunden pro Woche arbeitest und dein Arbeitgeber deine Einkünfte in Höhe von 850 Euro im Monat oder mehr angeben muss, dann handelt es sich um einen Midijob und damit um ein Teilzeitverhältnis.

Minijobber*innen haben Anspruch auf Lohnfortzahlung

Du als Arbeitgeber*in weisst vielleicht nicht, dass Minijobber*innen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Genau wie alle anderen Arbeitnehmer*innen auch, haben Minijobber*innen Anspruch auf die Fortzahlung ihres Verdienstes für bis zu sechs Wochen. Als Arbeitgeber*in liegt es also an Dir, die Lohnfortzahlung für die Tage zu leisten, an denen Dein Minijobber*in eigentlich hätte arbeiten sollen. Dieser Anspruch gilt für alle Minijobber*innen, unabhängig davon, ob sie einen Versicherungsschutz haben oder nicht.

Minijobber: Krankenversicherung bei Verdienst <450 € selbst bezahlen

Du hast einen Minijob? Dann musst Du Dich selbst krankenversichern, wenn Du monatlich weniger als 450 Euro verdienst. Erst ab einem Verdienst von 451 Euro übernimmt Dein Arbeitgeber die Kosten für die Krankenversicherung und meldet Dich bei einer Krankenkasse an, wenn Du noch nicht dort versichert bist. Allerdings musst Du dann auch einen eigenen Beitrag zahlen. Es lohnt sich also, die Kosten für die Versicherungen zu vergleichen und sich für die günstigste Variante zu entscheiden.

Minijobber beschäftigen: Abgaben an Kranken- & PV-Versicherung

Wenn Du einen Minijobber mit einem Verdienst von 520 Euro beschäftigst, musst Du als Arbeitgeber Abgaben an die gesetzliche Krankenversicherung leisten. Diese Abgaben betragen 13 % des Verdienstes des Minijobbers. Also zahlst Du in dem Fall 67,60 Euro an die Krankenkasse. Zusätzlich zu den Krankenversicherungsbeiträgen müssen Arbeitgeber auch Beiträge an die Renten- und Pflegeversicherung leisten. Diese belaufen sich auf weitere 17 % des Verdienstes, also auf 88,40 Euro. Insgesamt müssen Arbeitgeber also 155,60 Euro für Abgaben zahlen, wenn sie einen Minijobber mit einem Verdienst von 520 Euro beschäftigen.

Erfahre, wie viel Du nach Abzug aller Steuern verdienst

Du hast gerade herausgefunden, dass Dein Nettogehalt pro Jahr € 5 012 oder € 418 pro Monat beträgt. Das ist der Betrag, der Dir nach Abzug aller Steuern und Abgaben übrigbleibt. Es ist wichtig, dass Du weißt, wie viel Du verdienst, damit Du Deine Finanzen gut im Blick behältst. So kannst Du zum Beispiel besser planen, wie viel Geld Du für Dinge ausgeben kannst, die Dir wichtig sind. Außerdem kannst Du so leichter entscheiden, ob es sich lohnt, eine Gehaltserhöhung anzufordern oder einen neuen Job zu suchen.

Geringfügige Beschäftigung: Steuerfrei und Sozialabgaben beachten

Du hast eine geringfügige Beschäftigung? Dann solltest Du wissen, dass Dein monatliches Arbeitsentgelt, sofern es unter 520 Euro liegt, steuerfrei ist. In der Regel entspricht das Nettoeinkommen dem Bruttogehalt. Allerdings musst Du auch beachten, dass bei einem Gehalt über 450 Euro im Monat Sozialabgaben fällig werden. Wichtig ist auch, dass Dein Einkommen in jedem Fall in Deiner Steuererklärung anzugeben ist. Damit Du nicht in Steuergefahr gerätst, solltest Du Deine Einkünfte möglichst genau erfassen.

520-Euro-Job-pro-Woche-Stundenanzahl

Minijob: Anspruch auf 24 Tage jährlichen Urlaub

Du hast einen Minijob? Dann hast Du auch Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub. Genau genommen hast Du Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr, wenn Deine Beschäftigung mindestens 6 Tage pro Woche ausgeübt wird. Das sind 4 Wochen Urlaub. Allerdings solltest Du beachten, dass Minijobber und andere geringfügig Beschäftigte in der Regel keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Wenn Du deinen Urlaub nehmen möchtest, solltest Du den Arbeitgeber vorher informieren und eine schriftliche Bestätigung einholen. Dann kannst Du Dir sicher sein, dass Du Deinen verdienten Urlaub auch antreten kannst.

Minijobber: Recht auf Erholungsurlaub laut Bundesurlaubsgesetz

Du als Minijobberin oder Minijobber hast ebenso einen Anspruch auf Erholungsurlaub wie alle anderen Beschäftigten! Laut dem Bundesurlaubsgesetz steht Dir ein Anspruch auf einen Mindesturlaub von vier Wochen bzw. 24 Werktagen zu. Es ist also völlig normal, dass Du auch als Minijobberin oder Minijobber einen Anspruch auf Erholungsurlaub hast. Ganz gleich, ob Du Teilzeit oder Vollzeit arbeitest – das Recht auf Erholungsurlaub ist in Deutschland für alle gesetzlich geregelt. Nutze die Zeit also, um Dich zu erholen und neue Kraft zu tanken!

Minijobber: Anspruch auf bezahlten Urlaub einfordern

Als Minijobberin oder Minijobber hast Du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage im Jahr zu. Dieser Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der Vergütung für den Urlaub richtet sich nach dem tariflichen oder vertraglichen Urlaubsentgelt. Für Minijobber gibt es allerdings keine tarifvertraglichen Regelungen. Wenn keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, musst Du für Deinen Urlaub den Mindesturlaubsanspruch einfordern. Dieser beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung mindestens 24 Werktage im Jahr.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Keine Mindeststundenzahl

Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag zu regeln.

Du fragst Dich, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an eine Mindeststundenzahl gebunden ist? Die Antwort lautet nein. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die eine Mindeststundenzahl vorschreiben. Allerdings müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag schließen, in dem die geltenden Konditionen festgehalten werden. Dadurch wird beiden Seiten ein Rechtsanspruch eingeräumt und das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die lokalen Bestimmungen und Gesetze beachtet. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Zahlung des Lohns und die Einhaltung der Arbeitszeiten.

Krankheitsfall bei 521-Euro-Job: Anspruch auf Krankengeld?

Du hast einen 520-Euro-Job? Dann solltest Du wissen, dass Du nicht krankenversichert bist und somit keinen Anspruch auf Krankengeld hast. Wenn Du aber einen 521-Euro-Job hast, kannst Du im Krankheitsfall ein Krankengeld von der Krankenkasse beantragen. In diesem Fall hast Du Anspruch auf eine Entschädigung, die Deinen Verdienst aus dem 521-Euro-Job ersetzen soll. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, ist es sinnvoll, Dich an Deine Krankenkasse zu wenden. Sie können Dir genauere Informationen über die Höhe des Krankengeldes liefern und die weiteren Schritte erklären, die Du unternehmen musst, um einen Antrag einzureichen.

Minijob: 31,4% Lohnabgaben reduzieren & Pauschalierung möglich

Du hast einen Minijob angenommen? Dann solltest du wissen, dass du als Arbeitgeber nicht nur den regulären Lohn an deinen Mitarbeiter zahlen musst. Die Abgaben an die Minijob-Zentrale schlagen mit maximal 31,4 Prozent zu Buche. Das ist ein großer Teil des Lohns, aber es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Abgaben zu reduzieren, z.B. die Versicherungsbeiträge. Auch eine Pauschalierung der Lohnabgaben ist möglich, wenn du als Arbeitgeber mindestens vier Minijobber beschäftigst. Informiere dich am besten bei der Minijob-Zentrale über deine Möglichkeiten.

Verdiene 520 € brutto? Hier sind die besten Tipps, was Du damit machen kannst!

Du hast gerade 520 € brutto verdient? Dann hast Du Glück, denn das sind 441 € netto. Aber hast Du schon mal überlegt, was du mit deinem verdienten Geld machen kannst? Wir haben ein paar Ideen, wie du es sinnvoll einsetzen kannst.

Vielleicht hast Du ja schon ein bestimmtes Ziel, wofür Du dein Geld verwenden möchtest. Wenn Du die Möglichkeit hast, kannst Du einen Teil davon in einen Sparplan einzahlen, um langfristig Vermögen aufzubauen. Auch ein Notgroschen ist eine gute Idee, falls Du einmal in eine Notlage gerätst. Du kannst aber auch ein wenig mehr herausholen und eine kleine Investition machen. Mit dem gesparten Geld kannst du Dinge kaufen, die Dir Freude machen und Dir helfen, deine Ziele zu erreichen. Ob du eine Reise unternimmst oder dein Hobby finanzierst, liegt ganz bei Dir. Denke aber auch daran, etwas zurückzugeben, zum Beispiel indem du wohltätige Organisationen unterstützt.

Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten, wie du dein verdientes Geld sinnvoll einsetzen kannst. Investiere es, spare es oder spende es – du hast die Wahl. Am wichtigsten ist aber, dass du weißt, was du willst und dein Geld entsprechend einsetzt.

Minijob steuerpflichtig? Erfahre alles über Gehalt & Lohnsteuer

Du fragst Dich, ob ein Minijob steuerpflichtig ist? Für einen Job mit einem Verdienst von maximal 450 Euro monatlich ist das normalerweise nicht der Fall. Gehst Du allerdings über diesen Betrag hinaus, wird das Gehalt steuerpflichtig. Damit meinen wir sowohl den sogenannten 520-Euro-Job als auch kurzfristige Beschäftigungen. In einem solchen Fall musst Du Deine Einnahmen entweder pauschal besteuern lassen oder individuell nach Angaben auf Deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung angeben. Bei einer pauschalen Besteuerung werden 25 Prozent Deiner Einnahmen einbehalten – abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Du allerdings eine besonders kurzfristige Tätigkeit ausübst, kannst Du Dir diese Einnahmen als steuerfrei anrechnen lassen.

Weihnachtsgeld für Minijobber: Nicht mehr als 520 Euro verdienen!

Du hast einen Minijob und möchtest Weihnachtsgeld bekommen? Dann musst Du aufpassen, denn dein Verdienst kann schnell über 6240 Euro im Jahr steigen. Das Weihnachtsgeld ist nämlich zusätzlich zu deinem monatlichen Verdienst zu zählen. Wenn du also bereits mehr als 520 Euro im Monat verdienst, kann es sein, dass du durch die Auszahlung des Weihnachtsgelds über die jährliche Verdienstgrenze kommst. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienst. Dann kannst du dein Weihnachtsgeld voll und ganz genießen.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2022 auf 12 Euro brutto/Stunde

Du kannst dich freuen. Ab dem 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn deutlich an. Dann liegt er bei stolzen zwölf Euro brutto die Stunde. Das ist ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung, das besonders viele Menschen in Ostdeutschland und Frauen profitieren lässt. Insgesamt betrifft die Erhöhung mehr als 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit erhalten sie ein höheres Einkommen und mehr finanzielle Sicherheit.

Fazit

Das kommt ganz darauf an, was du in deinem 520-Euro-Job machst. Normalerweise darfst du nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten, aber es kann sein, dass es je nach Art des Jobs mehr oder weniger Stunden sind. Am besten du fragst deinen Arbeitgeber, wie viele Stunden du pro Woche arbeiten darfst.

Insgesamt kann man sagen, dass man bei einem 520 Euro Job in der Regel 8 Stunden pro Woche arbeitet. Aber es ist wichtig, dass Du die genauen Vertragsbedingungen prüfst, bevor Du einen solchen Job annimmst, um sicherzustellen, dass Du die richtige Arbeitszeit erhältst. So weißt Du genau, wie viele Stunden Du jede Woche arbeiten musst.

Schreibe einen Kommentar